Aktuelles

Dichtigkeitsprüfung

Auch bei stationären Kälteanlagen unter 3 Kg Füllmenge ist eine Dichtigkeitsprüfung erfoderlich. Eine Dokumentation ist hier jedoch nicht erforderlich

EU-Verordnungen sind geltendes Recht in allen Mitgliedsnationen.

EU-Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 (früher 2037/2000) (FCKW, H-FCKW) Artikel 17 (1) Austreten geregelter Stoffe.

Es werden alle praktikablen Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um ein Austreten von geregelten Stoffen zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Besonders müssen ortsfeste Einrichtungen, die mehr als 3 kg Kältemittel enthalten, alle 12 Monate auf Undichtigkeiten überprüft und dies Dokumentiert werden. EU-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (FKW, H-FKW) Artikel 3 (2) Reduzierung der Emissionen Die Betreiber der in Absatz 1 genannten Anwendungen sorgen dafür, dass diese von zertifiziertem Personal und zertifizierten Betrieben, das / die den in Artikel 5 genannten Anforderungen genügt, nach folgenden Vorgaben auf Dichtheit kontrolliert werden: