In der Ausbildung werden berufsprofilgebende und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Diese sind in der neuen Ausbildungsordnung festgeschrieben, welche als praxisorientierte Grundlage der Ausbildung anzusehen ist. Die Lehrzeit beträgt 31/2 Jahre, Verkürzungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Vordergrund der Ausbildung stehen die Erlangung von Fertigkeiten und Kenntnissen die, für die komplette Installation, Wartung und Instandsetzung von Kälte- und Klimaanlagen erforderlich sind. Die Abhandlung eines komplexen Kundenauftrages, Kälte- und Klimatechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde sind die Prüfungsbereiche der nun gestreckten Gesellenprüfung. Die Ausbildung im Handwerk erfolgt ausschließlich in hochqualifizierten Fachbetrieben des Kälteanlagenbauerhandwerks ergänzt durch überbetriebliche Ausbildung und Unterricht in den staatlichen Berufsschulen.
Nach der Ausbildung gibt es sehr gute Beschäftigungs- und Aufstiegsperspektiven in Betrieben jeder Größenordnung und es gibt eine Fülle von Angeboten zur Fort- und Weiterbildung: Meister, Techniker oder Studium.
© BIV Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks