AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung der Jülicher Kältetechnik Bodo Woischnik nachfolgend JKT genannt.

§1 Kaufvertrag

Die Vertragsgrundlage für unsere Kaufverträge ist das HGB.Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit ausdrücklich widersprochen.
Ein rechtsgültiger Kaufvertrag kommt nur auf Basis dieser Geschäftsbedingungen zustande mit Annahme der Bestellung in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung auch ohne digitale Signatur. Durch unmittelbarer Lieferung und Rechnungserstellung (in diesem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung). Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Alle Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Unterlagen bleiben vorbehalten. Unsere Unterlagen dürfen ohne Genehmigung der Jülicher Kältetechnik  weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

 

§2 Lieferung

Wir liefern innerhalb Deutschland gegen Rechnung wenn der Käufer nachgewiesener Unternehmer ist. Die Lieferzeit gilt erst nach Klärung aller technischen und kommerziellen Einzelheiten. Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt (hierzu zählen auch Streik und Streikfolgen, Witterung) liegen nicht in der Verantwortung von der JKT. Bei anderen Lieferverzögerungen steht es dem Kunden frei, nach setzen einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Schadensersatzansprüche werden für alle Arten von Lieferverzögerungen ausgeschlossen.

 

§3 Preise

Im Onlineshop/Internetauftritt übermittelte Preise sind Bruttostück- oder Meterpreise in Euro. Die Berechnung der Ware erfolgt auf Grund starker Preisbewegungen seitens der Herstellerfirmen immer zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.
Der Auftrag wird auf Grund eines Aufmasses zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet, wenn nicht ein Pauschalpreis vereinbart ist.
Leistungen, die später als vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, berechtigen den Auftragnehmer, bei nach Angebotsabgabe eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen Verhandlungen über eine Anpassung des Preises zu verlangen.
Für im Vertrag nicht enthaltene Arbeiten, die auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich auszuführen sind, werden Material und Lohn mit einem Zuschlag berechnet.
Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, beziehen sich die Preise auf die jeweils beschriebenen oder abgebildeten Produkte. Einräumung von Skonto wird nicht gewährt.
Sollte JKT nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, Preis, Zeichnung, Abbildung, Maß, Gewicht oder zu einer Lieferbarkeit  grösser 20% eingeschlichen hat, wird JKT den Kunden hiervon umgehend informieren.
Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist JKT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§4 Montagebedingungen

Die hier angebotenen Preise verstehen sich inklusive Montage zu ebener Erde durch einen unserer qualifizierten Mitarbeiter.
Im Preis enthalten , 5 m Kältemittelleitung (bei besonderen Verlegungswünschen können Zusatzkosten entstehen) und Anfahrtskosten bis 100 km.
Für die Montage muss die Elektroverdrahtung mit 16 Ampere Absicherung und ein statischer Kondensatablauf bauseits vorhanden sein.
Sollten zusätzliche Arbeiten wie Durchbrüche anfallen, so werden diese nach Aufwand berechnet und Ihnen im Vorfeld mitgeteilt.
Der Auftraggeber verschafft auf seine Kosten rechtzeitig die für die Ausführung und den Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen. Ist der Auftragnehmer ihm dabei behilflich, so trägt der Auftraggeber auch die dadurch entstehenden Kosten.
Ausführungsfristen sind rechtzeitig zu vereinbaren. Für den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass die Arbeiten am Bau soweit fortgeschritten sind, dass die Montage ungehindert durchgeführt werden kann.
Das Angebot wird unter der Voraussetzung abgegeben, dass die beim Betrieb der Anlage verwendeten Medien (Wasser, Luft usw.) nicht aggressiv sind.
Sämtliche Nebenarbeiten (z.B. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten) sind im Angebot nicht enthalten, sofern sie nicht in Position gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten.
Montagen, die aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen ausgeführt bzw. wiederholt werden, sind gesondert zu vergüten.
Bei Anfall von Schneid-, Schweiss-, Auftau- und/oder Lötarbeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf etwaige Gefahren (z.B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien) aufmerksam zu machen und alle Sicherheitsmassnahmen (z.B. Stellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial usw.) zu treffen.

JKT ist berechtig bei unsicherem Arbeitsumfeld die Arbeit zeitweise oder ganz zu unterbrechen. Hat der Auftraggeber die Unterbrechnung ist dieser Schadenersatzpflichtig.

Rohrleitungen, kältemittelführend oder Kaltwasser / Glykol führend sind ab 54mm bzw 2″, soweit nicht anders angegeben, bauseitig zu isolieren.

Der Auftraggeber hat für die gesamte Montagezeit incl. Vor und Abrüstzeit kostenfreie Fahrzeugparkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Ist für die Parkmöglichkeit ein Entgeld zu entrichten wird dies gesondert der Auftraggeber weiterbelastet.

 

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund- insbesondere Schäden, die nicht an der Anlage selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
Soll bei besonders ungünstiger Witterung weitergearbeitet werden, so ist es Sache des Auftraggebers, die Voraussetzungen für den Fortgang der Arbeiten zu schaffen.

 

§5 Abnahme

Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Die Anlage gilt nach erfolgreicher probeweiser Inbetriebsetzung als abgenommen, auch wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung hierbei nicht mitgewirkt hat. Besonders abzunehmen sind auf Verlangen in sich abgeschlossene Teile der Leistung.
Ist die Anlage ganz oder teilweise in Gebrauch genommen oder verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden des Auftragnehmers, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.
Eine Benutzung der Anlage vor Abnahme darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen. Die schon eingebauten Teile der Anlage gelten mit der Benutzung als abgenommen.

Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage. Wird jedoch die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten.
Der Auftraggeber trägt die Gefahr auch vor Abnahme der Anlage, wenn er die Abnahme verzögert oder wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erstellte Anlage einvernehmlich ausdrücklich in die Obhut des Auftraggebers übergibt.

 

§6 Versand

Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers an die benannte Versandanschrift. Teillieferungen sind zulässig. Die Versandart steht im Ermessen von der Bärenkälte GmbH. Die Lieferung muss – im Rahmen der Versicherungsbedingungen – sofort bei Eingang geprüft werden und evtl. Schäden müssen auf dem Frachtbrief vermerkt werden, die Schadensmeldung muss unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Lieferung erfolgen.

 

§7  Widerrufsrecht

Dem Käufer steht als privater Verbraucher ein Widerrufsrecht nach §§ 312d i.V. m. 355 BGB zu.
Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen, sie beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die folgende Adresse:

Jülicher Kältetechnik, Bodo Woischnik, Wolfshovenerstr. 209, 52428 Jülich

Der Widerruf bedarf keiner Begründung.
Er muss schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen. Die Erstattung des Warenwertes erfolgt nach Zusendung der Originalrechnung und Bekanntgabe der Bankverbindung.
Versand- und Stornokosten der Zulieferer, die durch Widerruf oder Rücksendung einer für den Kunden getätigten Ersatzteilbestellung entstehen, sind vom Käufer zu erstatten.
Versand- und Nachnahmekosten die durch eine Annahmeverweigerung entstehen sind vom Käufer zu erstatten. Eine Annahmeverweigerung bestellter Waren stellt keinen Widerruf da. Der Käufer ist verpflichtet, die unbeschädigte, unbenutzte und originalverpackte Ware auf Gefahr des Käufers zurückzusenden, sofern dies noch nicht im Zusammenhang mit dem Widerrufsschreiben erledigt wurde.
Das Paket ist in jedem Fall ausreichend frankiert zurückzusenden. Unfreie Pakete werden nicht angenommen.
Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung. Bei Rücksendung beschädigter oder zerstörter Waren ist der Verkäufer berechtigt, Ersatzansprüche geltend zu machen; daneben bestehen Ersatzansprüche im Falle des Gebrauchs der Ware bis zum Widerruf (§§ 280, 346 BGB). Von diesem Widerrufsrecht ausgenommen sind Versteigerungen gem. § 312d Absatz 4 Nr. 5 BGB, es sei denn, dieses Recht wird ausdrücklich zugestanden.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die von Unternehmen oder Selbständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Verkäufer geschlossen werden (§ 13 BGB).

 

§8 Ausschluss des Widerrufsrechts

Gibt der Kunde eine Bestellung für die nachfolgenden Waren bzw. Warengruppen bei JKT. auf, ist ein Widerrufsrecht ebenfalls ausgeschlossen, da diese Waren auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind:
Waren, die nach Kundenspezifikationen aus Standardkomponenten konfiguriert werden, wie z.B. individuell konfektionierte Kältemittelleitungen.
Von Kunden aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Kunden bereits eingebaut oder elektrisch betrieben wurden. Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Elektroniken, Module, Programmschalter, Platinen- und Halbleiterbauteile, Hygieneartikel oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde oder diese bereits eingebaut oder elektrisch betrieben wurden.
Meterware, Verbrauchsmaterial.

Sonderbestellungen des Kunden, wie z.B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile.

 

§9 Beanstandungen

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Anlieferung gemäß den handelsüblichen Gepflogenheiten auf Art, Menge und Beschaffenheit zu untersuchen (bei Nichtkaufleuten genügt eine Überprüfung der Ware auf leicht erkennbare Mängel).
Unvollständige Lieferungen sind binnen 24 Stunden zu rügen ggf. vorab telefonisch, per Fax o.ä. der JKT mitzuteilen. Bei der Untersuchung festgestellte Mängel sind gegenüber dem Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder per Fax o.ä. zu rügen. Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren (versteckter Mangel), sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich wie vorstehend zu rügen. Anderenfalls gilt die Ware auch insoweit als vertragsgemäß.

 

§10 Transportschäden

Äußerlich erkennbare Transportschäden sind durch den Zusteller schriftlich zu bestätigen. Bei beschädigtem Inhalt lassen Sie die Ware unverändert in der Verpackung und benutzen sie nicht! Verständigen Sie sofort das zuständige Versandunternehmen oder suchen es Sie auf. Veranlassen Sie eine Tatbestandsaufnahme und legen die originalverpackte Sendung vor. Den Schaden innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt bei  JKT melden. Ohne diese Maßnahmen ist eine Schadensregulierung nicht möglich. Für Ersatzansprüche die durch die Gewährleistungsbedingungen der Versandunternehmen nicht abgedeckt sind übernehmen wir keine Haftung.

 

§12 Gewährleistung

Unserer Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Inbetriebnahme wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, ansonsten 24 Monate am Ort der Errichtung. Der Auftragnehmer erweitert seine Gewährleistungsfrist auf 24 bzw 36 Monate, wenn ein dem Einsatzzweck der Anlage entsprechender Wartungsvertrag innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme abgeschlossen wird. Gewährleistungsvorausersatz kann auf Grund von Erfahrungen nicht erfolgen. Ware die zum Gewährleistungsaustausch bestellt wird, muss vorerst wie normale neu bestellt Ware bearbeitet und berechnet werden. Erst nach Eintreffen Ihrer zurückgesandten Ware mit beigefügter Rechnung und nach anerkannter Garantie durch den Hersteller, erfolgt eine Gutschrift zu Ihren Gunsten.

Im Gegenzug dafür ist die Gewährleistung auf den Ersatz schadhafter Teile, mit Ausnahme von Verschleißteile wie Keilriemen, Filter usw. und unter Ausschluss jeglicher Transport-, Verpackungs-, Arbeits- und Wegekosten sowie Kosten der Schadensursachenermittlung beschränkt.  Auftraggeberseitige An / Ein und Umbauten an von uns montierten Baugruppen sind im Gewährleistungsfalle  auftraggeberseitig zu entfernen  bzw wieder zu montieren.

Eine Gewährleistung kann für folgende Fälle nicht gegeben werden:

  • Reparaturkosten für durch eine falsche Benutzung bzw. Missbrauch entstandene Schäden.
  • Brand-, Lösch-, Überschwemmungs- und Wasserschäden.
  • Schäden, die durch Missbrauch, Vernachlässigung oder Fremdkörper entstanden sind.
  • Schäden, die durch die Extrembedingungen in der weiten oder unmittelbaren Umgebung sowie bei der Stromversorgung entstanden sind.
  • Verlust des Kühlmittels entstanden durch das Verbinden von Rohrleitungen bzw. Anschlussstücken.
  • An die Anlage angeschlossenen Teile, die nicht seitens JKT geliefert wurden.
  • Kosten, die durch das Umstellen von anderen Geräten, um Zugang zur Anlage zu ermöglichen, verbunden sind.
  • Schäden und Störungen, die durch unreine Filter oder schmutzige Kondensatoren entstanden sind.
  • Umstellungen von FCKW / FKW haltigen Kältemittel auf FCKW  / KFW freie bzw kohlenwasserstoffhaltige Kältemittel.

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§13 Reparaturen

Ein Auftrag für eine Fehlerdiagnose/Reparatur/Kostenvoranschlag kommt telefonisch oder durch Ausfüllen des Kundenformulares ohne digitale Signatur zustande. Stornierungen bedürfen einer schriftlichen Form. Fehlerdiagnosen sind grundsätzlich als Arbeitsleistungen zu werten, bzw Reparaturten als Werksleistung. Ein vereinbarter Termin per Telefon oder Mailkontakt gilt als verbindlich. Aufwendungen die entstehen, wenn der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, werden in Rechnung gestellt. Aufwendungen für eine Fehlerdiagnose/Kostenvoranschlag sind nach Abschluss der Arbeit  zu entrichten. Anfallende Reparaturkosten kleiner 500€ sind sofort ohne Abzug zu entrichten. Anfallende Reparaturkosten grösser 1000€ sind innerhalb 14 bzw 30 Tage ohne Abzug zu entrichten. Arbeiten auf Rechnung bedürfen einer eindeutigen Klärung vor dem ersten Technikerbesuch mit schriftlicher Zusage duch den Rechnungsempfänger wenn die Leistung  bei einem Dritten erbracht wird. Der schriftliche  Leistungsnachweis mit Unterschrift des Leistungsempfängers oder Rechnungsempfängers kann erforderlich sein. Gewährleistungen auf ausgetauschte Ersatzteile können nur im Rahmen der vom Hersteller eingeräumten Materialgarantie gewährt werden. Provisorisch eingebaute Ersatzteile, die nachträglich gegen Originalteile getauscht wurden gelten als Materialeinsatz. Garantievorausersatz wird nicht geleistet. Für verdeckte Mängel im Gerät, die zu Folgefehlern oder Zerstörung erneuerter Ersatzteile führen, können wir keine Haftung übernehmen. Werden Ersatzteile / Kältemittel  zur Entsorgung / Verwertung duch JKT mitgenommen, kann der Auftraggeger innerhalb von 48 Std.der Entsorgung / Verwertung Widersprechen, danach erlöschen alle Eigentumsanspüche. Kältemittel R22 wird gemäß FCKW-Halon  Verordnung nur noch als aufgearbeitetes  Kältemittel eingesetzt. Wird kundenseitig ein anderes Kältemittel als R134a, R22, R404a, R407c, R507, R410A benötigt, ist JKT berechtig ist komplette Gebindemenge in Rechnung zustellen.  Mindestabnahmemenge ist für die Standardkältemittel 1Kg. Die Entnahmemenge wird durch nicht geeichte Messvorrichtungen  gemessen. Wird kein schriftlicher Leistungsnachweis verfasst, hat der Rechnungsempänger die Möglichkeit innerhalb 8 Tagen strittige schriftlich Positionen zu rügen.

§14 Terminverzug

Terminverzug ist durch den AG zu akzeptieren, wenn es sich um höhere Gewalt oder unversehbare Wetterverhältnisse handelt.

 

§15 Allgemeines

Dieses Dokument enthält die gesamten Vereinbarungen zwischen JKT. und dessen Kunden. Es kann jedoch zu außerordentlichen, schriftlichen oder mündlichen, Vereinbarungen oder Verständnissen kommen. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sollte ein Teil oder mehrere Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung. Zusatzvereinbarungen, die über den Vereinbarungstext hinausgehen, werden nicht getroffen und bedürfen der Schriftform. Für alle Geschäftsabwicklungen gilt das deutsche Recht und das des Bundeslandes Hamburg. Der Gerichtsstand ist Hamburg.

 

§16 Datenschutz

Wir erheben nur Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen Anbieter und Verbraucher erforderlich sind. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung verwendet. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir garantieren, dass nach beiderseitiger Erfüllung der Vertragspflichten (also Lieferung und Zahlung) Ihre Daten gelöscht werden. Allerdings behalten wir uns die Speicherung bis zum Ende der Garantie- oder der Gewährleistungsfrist vor. Während der erlaubten Dauer der Speicherung, werden wir keine personenbezogenen Daten zu Werbezwecken, zur Marktforschung oder zur Herstellung von Nutzungsprofilen verwenden.

§18 Einkaufsbedingungen

§18.1Original Werksersatzteile sind so zu liefern, daß ein 1:1 Austausch möglich ist.

§18.2 Unangekündigte Preissteigerungen von Artikel innerhalb eines Jahres sind

bis 5% zulässig.

§18.3 Unangekündigte unangemesse Porto/Verpackungskosten von gemeinsam

höher netto 10€ sind unzulässig.

§18.4 Der Lieferant trägt alle entstandenen Kosten die mit fehlerhafter Lieferung

entstanden sind.

§18.5 Unangekündigte Teillieferungen ist unzulässig.

 

§19 Abschluss

Sollte ein oder mehrere Absätze ungültig sein, bleibt der Rest weiter gültig.